Bestimmte Krankheiten müssen von der Schule dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Welche Erkrankungen beim Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen an das zuständige Gesundheitsamt zu melden sind, ist in § 34 des Infektionsschutzgesetzes festgelegt. Eine Übersicht über alle meldepflichtigen Krankheiten finden Sie in dem verlinkten PDF !!! to do !!!
Wenn ihr Kind an einer solchen Krankheit erkrankt ist bzw. ein entsprechender Verdacht besteht, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Schule. Geben Sie dabei den Namen Ihres Kinderarztes sowie den ersten Tag der Erkrankung an, damit eine Meldung beim Gesundheitsamt Köln erfolgen kann.

